Eventcan – Event- & Getränkedosen-Service
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Eventcan
(nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden über die Bereitstellung, Vermietung und Nutzung
von Dosenabfüll-, Verschluss- und Getränke-Services im Rahmen von Events, Promotionen
oder sonstigen Veranstaltungen.
Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter
stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Leistungen von Eventcan
Eventcan bietet unter anderem:
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
3. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verantwortlich für:
4. Haftungsausschluss & Haftungsbegrenzung
Eventcan haftet nicht für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, außer:
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Eventcan nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Keine Haftung besteht insbesondere für:
Die Nutzung der Leistungen erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden.
5. Produkthaftung & Lebensmittel
Sofern der Kunde eigene Getränke, Zutaten oder Rezepturen stellt, übernimmt ausschließlich
der Kunde die Verantwortung für:
Eventcan übernimmt keine Haftung für daraus entstehende Schäden oder Ansprüche Dritter.
6. Versicherung
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, eine ausreichende Veranstalter-, Produkt- oder
Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen.
7. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – sofort fällig.
Eventcan behält sich vor, Leistungen nur gegen Vorkasse oder Anzahlung zu erbringen.
8. Stornierung & Ausfall
Bei Stornierungen durch den Kunden gelten folgende Pauschalen, sofern nichts anderes vereinbart wurde:
9. Bild- & Videorechte
Eventcan ist berechtigt, im Rahmen von Events entstandenes Bild- und Videomaterial zu
Marketing- und Referenzzwecken zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich
schriftlich widerspricht.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz von Eventcan.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.